Was sagt das Gesetz?
Baubewilligung für Gartenhäuser in der Schweiz: Was du wissen musst
Möchtest du ein Gartenhaus kaufen? Dann solltest du wissen, ob du eine Baubewilligung benötigst.
In der Schweiz gibt es je nach Kanton, Grösse des Gartenhauses und Nutzung unterschiedliche Vorschriften. Im Beitrag erfährst du, welche Bedingungen du beachten musst und wie du deine Bewilligung schnell bekommst.
Brauche ich eine Baubewilligung für mein Gartenhaus?
Ob du eine Baubewilligung brauchst, hängt von drei entscheidenden Faktoren ab:
Grösse des Gartenhauses: Wie viel Platz benötigst du?
Standort und Grundstück: Ist es in der Bauzone (Innenbereich) oder Nichtbauzone (Aussenbereich)?
Geplante Nutzung: Wird es als Abstellraum, Büro oder Gästehaus genutzt?
Wichtig: Die Vorschriften zur Baubewilligung variieren je nach Kanton. Achte darauf, lokale Bestimmungen zu prüfen.
Baubewilligung nach Kanton: Was du wissen musst
In diesem Abschnitt erklären wir, welche Bauordnungen in deinem Kanton zu beachten sind und wie du herausfindest, ob du eine Bewilligung benötigst.
Ob das Errichten eines Gartenhauses ohne Baubewilligung möglich ist, wird in den jeweiligen kantonalen Bauordnungen festgehalten. Das sind sogenannte „Baubewilligungsfreie Vorhaben“. Bei Unsicherheit in Bezug auf das gekaufte Gartenhaus und die fällige Baubewilligung, ist es ratsam, erst einmal zur Behörde zu gehen und nach der Bewilligungsfähigkeit deines Projektes zu fragen.
Ist dies geklärt, solltest du einen qualifizierten Entwurfsverfasser (Architekt, Bauingenieur) mit der Erarbeitung der Baubewilligung beauftragen.
Genehmigungsfrei oder bewilligungspflichtig? Kantonale Baugesetze (Stand Mai 2025)
Wenn dein Grundstück in der Bauzone liegt, gelten weniger strenge Vorschriften – das betrifft Grundstücke innerhalb eines Wohngebiets oder eines Dorfkerns.
Grundstücke außerhalb der Bauzone, zum Beispiel ein Wochenendgrundstück im Wald oder eine Wiesenfläche am Dorfrand, befinden sich in der sogenannten Nichtbauzone.
In der Nichtbauzone sind die Vorschriften deutlich strenger: Für fast alle Bauvorhaben – auch für kleine Gartenhäuser, die in der Bauzone bewilligungsfrei wären – brauchst du eine Baubewilligung.
Unser Tipp: Wenn du unsicher bist, ob dein Grundstück in der Bau- oder Nichtbauzone liegt, wende dich an die Bauverwaltung deiner Gemeinde.
In vielen Schweizer Kantonen gibt es drei Kategorien von Bauvorhaben:
Genehmigungsfrei: Kleine Gartenhäuser, die bestimmte Grössen- und Höhenbeschränkungen einhalten, benötigen keine Baubewilligung.
Anzeigepflichtig: Einige Kantone verlangen eine Bauanzeige für Gartenhäuser, die bestimmte Kriterien erfüllen, auch wenn keine formelle Baubewilligung erforderlich ist.
Bewilligungspflichtig: Grössere Gartenhäuser oder solche mit bestimmten Ausstattungen (z. B. Sanitäranlagen, Heizung) erfordern eine formelle Baubewilligung. Nachfolgend findest du eine Übersicht, welche Grössen für Gartenhäuser in den verschiedenen Kantonen bewilligungsfrei sind und ab wann eine Baubewilligung erforderlich wird:
| Kanton | Genehmigungsfrei | Anzeigepflichtig | Bewilligungspflichtig |
|---|---|---|---|
| Aargau | ≤ 5 m² Fläche & ≤ 2,5 m Höhe | — | bei grösseren Bauten oder Schutzzonen |
| App. Ausserrhoden | ≤ 6 m² / 2,5 m Höhe | — | grössere Bauten |
| App. Innerrhoden | keine Freigrenze – alles meldepflichtig | — | jede Baumassnahme |
| Basel-Stadt & Basel-Landschaft | keine festgelegte Freigrenze | — | grundsätzlich bewilligungspflichtig |
| Bern | ≤ 10 m² / ≤ 2,5 m Höhe für unbeheizte Kleinbauten, nicht als Aufenthaltsraum genutzt | — | in Schutzzonen oder bei Heizung und Ausstattung |
| Freiburg | keine Ausnahme für Gartenhäuser | — | grundsätzlich bewilligungspflichtig |
| Glarus | ≤ 10 m² / ≤ 2 m Höhe | — | alles darüber |
| Graubünden | ≤ 5 m³ Volumen (~2 m²) oder offene Unterstände bis 4 m² | — | grössere feste Bauten |
| Luzern | ≤ 4 m² Fläche für unbeheizte Kleinbauten | möglich bei kleinen Bauvorhaben | grössere Gartenhäuser |
| Nidwalden | ≤ 6 m² Fläche / ≤ 1,5 m Höhe bei offenen Kleinbauten | — | wenn über diesen Massen |
| Obwalden | keine klar definierten Grenzwerte – im Einzelfall zu prüfen | — | bewilligungspflichtig je nach Gemeinde |
| Schaffhausen | ≤ 8 m³ Volumen (~3 m²) | — | alles darüber, meist behördliche Prüfung |
| Schwyz | keine Freigrenze | — | alle Gartenbauten brauchen Bewilligung |
| Solothurn | keine Freigrenze | — | alle fest verankerten Gartenhäuser sind bewilligungspflichtig |
| St. Gallen | ≤ 10 m² / ≤ 2,5 m Höhe in Bauzonen, unbeheizt | möglich, wenn klein und unbeheizt | Schutz- oder Kernzonen, Nutzungsausstattung führt zur Bewilligung |
| Thurgau | keine Freigrenze | — | praktisch alle Gartenbauten sind bewilligungspflichtig |
| Tessin | keine Ausnahme für Gartenhäuser | — | grundsätzlich Bewilligung erforderlich |
| Uri | keine Standardwerte – Kleinstvorhaben können ohne Bewilligung sein, meist meldepflichtig | ja, je nach Einzelfall | grössere Bauvorhaben |
| Zug | keine Freigrenze ersichtlich | — | Bewilligungspflicht besteht grundsätzlich |
| Zürich | ≤ 6 m² Fläche & ≤ 2,5 m Höhe, max. ca. 1,5 m hoch für Hundehütte etc. | — | alles darüber inklusive Heizung, Nutzung anderweitig |
(Angaben ohne Gewähr. Bitte wende dich im Zweifel an die zuständige Behörde.)
Wichtig: Auch wenn dein Gartenhaus die Grössenvorgaben für eine bewilligungsfreie Erstellung erfüllt, gibt es in vielen Kantonen und Gemeinden zusätzliche Bedingungen, die du beachten musst.
Eingeschossig und ohne Keller: Das Gebäude muss in der Regel eingeschossig und kellerlos sein.
Keine dauerhafte Nutzung: Es darf nicht dauerhaft bewohnt oder als Aufenthaltsraum genutzt werden.
Bewilligungspflichtige Ausstattung: Der Einbau von Toiletten, Duschen, Feuerstätten oder fest installierten Heizungen macht dein Gartenhaus in fast allen Fällen bewilligungspflichtig. Auch Garagen oder Tierunterstände benötigen in der Regel eine Baubewilligung.
Unser Tipp: Wenn eines dieser Merkmale auf dein Projekt zutrifft, erkundige dich auf jeden Fall frühzeitig bei der zuständigen Bauverwaltung deiner Gemeinde, ob eine Baubewilligung notwendig ist.
Beispiele aus einzelnen Kantonen:
Zürich: Bewilligungsfrei sind nur Gartenhäuser bis 6 m² und 2,5 m Höhe – alles darüber hinaus, insbesondere mit Heizung, Sanitäranlagen oder dauerhafter Nutzung, ist bewilligungspflichtig.
Bern: Unbeheizte Kleinbauten bis 10 m² und 2,5 m Höhe, die nicht als Aufenthaltsraum dienen, sind in Bauzonen bewilligungsfrei.
St. Gallen: Kleinbauten bis 10 m² und 2,5 m Höhe können bewilligungsfrei sein, abhängig von der Zone; jegliche Wohnnutzung, Heizung oder Sanitäranlagen machen sie bewilligungspflichtig.
Luzern: Für kleine, unbeheizte Gartenhäuser bis 4 m² braucht es meist keine Bewilligung; alles darüber oder mit spezieller Ausstattung muss bewilligt werden.
Grenzbebauung beim Gartenhaus: Regeln & Vorgaben
Neben der Grösse und Ausstattung des Gartenhauses kommt es auch auf den Standort an. Soll das Gartenhaus auf der Grenze des heimischen Gartens gebaut werden, ist Vorsicht geboten. Denn laut den Bauverordnungen der Kantone ist die Grenzbebauung nur mit Bauten bis zu einer maximalen Höhe möglich – häufig sind das maximal 1,2 bis 2,5 Meter, je nach Kanton oder Gemeinde.
Auch die maximal zulässige Gesamtlänge der Grenzbebauung und die erlaubte Gebäudehöhe sind in der Schweiz je nach Kanton oder Gemeinde unterschiedlich geregelt. In vielen Fällen dürfen Gartenhäuser, die direkt an der Grenze gebaut werden, weder als Aufenthaltsraum genutzt noch mit Feuerstätten ausgestattet sein.
Diese Vorschriften sind von Kanton zu Kanton und oft auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt. Es ist also besonders wichtig, sich vorab ausführlich über die lokalen Vorschriften zur Grenzbebauung und zum Nachbarrecht zu informieren.
Was bedeutet der Zonenplan für dein Gartenhaus?
Befindet sich dein Haus in einem Wohngebiet, das in den letzten 80 Jahren neu bebaut wurde, liegt der Gemeinde aller Wahrscheinlichkeit nach ein Zonenplan vor. In der Schweiz gilt das praktisch für alle Grundstücke in bewohnten Gebieten – auch ältere Quartiere wurden meist nachträglich integriert.
Im Zonenplan und kommunalen Baureglement findest du auch die Regelungen zu „Nebenanlagen“, zu denen Gartenhäuser zählen. Häufig ist festgelegt, dass ausserhalb der überbaubaren Grundstücksfläche keine weiteren Nebenanlagen zulässig sind.
Grund: Gemeinden wollten in den letzten Jahrzehnten verhindern, dass die Grundstücke der Anwohner mit zu vielen Geräteschuppen, Pavillons und Co. voll gestellt wurden.
Im Baureglement oder in einem allfälligen Gestaltungsplan findest du oft weitere Einschränkungen für den Bau eines Gartenhauses. Informiere dich deshalb bei deiner Gemeinde und bitte um Einsicht in den Zonenplan und das Baureglement für dein Grundstück.
Was ist beim Gartenhaus im Kleingarten erlaubt?
Soll dein Gartenhaus in einer Kleingartenanlage gebaut werden, gelten die Vorschriften des jeweiligen Kleingartenvereins sowie die Rahmenbedingungen des Schweizer Familiengärtnerverbands (SFGV).
Die zulässige Grösse, Höhe und der Abstand von Gartenhäusern unterscheiden sich teils von Verein zu Verein, weil sie auch von den örtlichen Baubestimmungen und den Vorgaben der Gemeinde beeinflusst werden.
Informiere dich daher am besten direkt bei deinem Kleingartenverein oder beim SFGV, welche Bauweise auf deiner Parzelle erlaubt ist. Viele Vereine haben zudem spezifische Bauvorschriften, um einheitliche und naturnahe Gartenbilder zu erhalten. Im Zweifel ist es sinnvoll, auch bei der zuständigen Baubehörde nachzufragen, um spätere Unstimmigkeiten oder Rückbauten zu vermeiden.
Nicht vergessen: Nachbarn fragen
Auch, wenn du von Bauordnung bis hin zu Zonenplan alles doppelt gecheckt hast, kann doch noch ein wichtiger Faktor deinen Gartenhaus-Bau beeinträchtigen: die Nachbarn.
Schon oft hat das etwas zu grosse und etwas zu nah an der Grenze gebaute Gartenhaus für Streitigkeiten unter Nachbarn gesorgt.
Wichtig: In vielen Kantonen ist für Bauten an der Grundstücksgrenze oder sehr nah daran eine explizite Zustimmung der Nachbarn erforderlich, oder es gelten besondere Abstandsregeln.
Deshalb raten wir dir vor dem Kauf und Bau des Gartenhauses die Nachbarn auf dein Vorhaben anzusprechen und nach Bedenken zu fragen. In der Regel lässt sich so auch bei grösseren Gartenhäusern ein Kompromiss finden.
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Titelbild: ©Gartenhaus.com
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