Grillkota Baugenehmigung: Wir sagen, worauf du achten musst!

Du planst den Bau einer Grillkota, auch Grillhütte genannt, im Garten? Dann solltest du dich vorab unbedingt darüber informieren, ob dein Bauvorhaben einer Genehmigung bedarf. Grundsätzlich unterliegen Bauten im Garten wie Gartenhaus, Gerätehaus und Grillkota dem Baurecht. Letztgültig geben Baubehörden vor Ort genaue Auskunft darüber, welche lokalen Regelungen in der Gemeinde greifen. Alles Wissenswerte dazu haben wir für dich zusammengefasst.

Definition: Was ist eine Grillkota?
Eine sogenannte Grillkota ist ein spezielles Gartenhaus, das mit einer Feuerstelle zum Grillen ausgerüstet ist und vornehmlich dem Zweck dient, in geselligem Beisammensein mit Familie, Freunden, Sportkameraden oder Kollegen zu grillen. Die Feuerstelle ist meist zentral und fest in der Raummitte der Grillkota installiert, sodass man in Anlehnung an ein klassisches Lagerfeuer rund um sie herum sitzt – einander zugewandt.
Sind Grillkotas komplett geschlossen, nennt man sie auch Grillhütte. Haben sie mindestens eine offene Wand, werden sie auch als Grillpavillon bezeichnet.
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Wie definiert der Gesetzgeber eine Grillkota?
Aus der Erklärung oben geht klar hervor, dass es sich bei einer Grillkota um eine Art Gartenhaus handelt. Charakteristisch für dieses spezielle Gartenhaus ist seine feste Feuerstelle. Damit ließe sich die Grillkota vor dem Gesetz – im Beispiel das Landesbaurecht der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische Bauordnung HBauO, § 2 – Begriffe):
- dem Absatz (4) Punkt 17 zuordnen, wonach sie eine bauliche Anlage wäre, „deren Nutzung durch Umgang oder Lagerung von Stoffen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr verbunden ist.“
- Oder sie würde nach dem Absatz (8) als Feuerstätte eingeordnet werden. Da diese „in oder an Gebäuden ortsfest benutzte Anlagen oder Einrichtungen“ seien, „die dazu bestimmt sind, durch Verbrennung Wärme zu erzeugen“.

Kleiner Exkurs: Feuerstätte vs. Feuerstelle
Auch wenn die Begriffe Feuerstätte und Feuerstelle häufig synonym im Gebrauch sind, unterscheidet der Gesetzgeber sie. Feuerstellen sind demnach Orte für offenes Feuer im Garten, wo du beispielsweise ein Lagerfeuer entzünden kannst. Auch ein fester Grillplatz unter freiem Himmel oder eine Feuerstelle gelten in diesem Sinne als Feuerstelle. Feuerstätten dagegen sind von Amts wegen Einrichtungen, wo eine technische Feuerungsanlage betrieben wird, zum Beispiel ein Gartenhausofen, ein Saunaofen oder ein (Grill-)Herd.
Betriebsgenehmigung für Grillkota vom zuständigen Schornsteinfeger einholen!
Aus dieser Einordnung als Feuerstätte resultiert für deine Grillkota im Garten in Deutschland die Notwendigkeit, dass diese vor ihrer Inbetriebnahme vom zuständigen Schornsteinfeger abgenommen werden muss. Dieser erteilt dir nach eingehender Prüfung der Anlage auf technisch einwandfreien Zustand, Funktionstüchtigkeit und Sicherheit eine Betriebsgenehmigung. Im Anschluss wird er die Grillkota regelmäßig prüfen (sogenannte Betriebsstättenschau).
Zugleich bescheinigt dir der Schornsteinfeger mit der Betriebsgenehmigung für die Grillkota, dass deren „Abgaswerte“ sich im Rahmen der vorgeschriebenen Werte der 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BlmSchV) bewegen.
Feuerstätten in Österreich und in der Schweiz – das gilt für den Betrieb
In Österreich und in der Schweiz gelten ähnliche Bestimmungen für Feuerungsanlagen wie hierzulande. So regelt in Österreich die Feuerungsanlagen-Verordnung sämtliche Feuerstätten und in der Schweiz geschieht das mit der Schweizer Luftreinhalteverordnung (LRV).

Baugenehmigung für Grillkota – alles was in Deutschland Recht und Gesetz ist
Ob ein Bauwerk eine Baugenehmigung benötigt oder nicht, das hängt in Deutschland maßgeblich von seiner Größe ab. Die einzelnen Bundesländer regeln in ihrem Baurecht unterschiedlich, ab welcher Größe zum Beispiel ein Gartenhaus genehmigungspflichtig ist.
- In Bayern und Brandenburg dürfen Sie z.B. Gebäude bis zu einem Raumvolumen von 75 Kubikmetern (m³) genehmigungsfrei errichten. Vorausgesetzt, die Grillkota steht nicht im sogenannten Außenbereich, sondern ist bzw. wird Teil des sogenannten Bebauungszusammenhangs, steht also innerhalb einer bebauten Fläche.
- Im Bundesland Nordrhein-Westfalen liegt die Grenze für das genehmigungsfreie Raumvolumen gemäß der BauO NRW bei 30 m³, in Niedersachsen bei 40 m³.
- In Baden-Württemberg ist der Bau eines Gartenhauses bis zu einer Größe von maximal 40 m3 ohne Genehmigung möglich.
- Gartenhäuser in Sachsen müssen bereits ab 10 bis 30 m³ genehmigt werden.
Unser Tipp: Frage in jedem Fall vor der Umsetzung deines Bauvorhabens beim Bauamt deiner Gemeinde nach. Denn selbst, wenn du alle Gesetzestexte des Landesbaurechts studiert hast, kann es noch spezielle Vorschriften geben, die deine Gemeinde vor Ort aufstellt. Ein Verstoß dagegen kann unangenehme Konsequenzen haben. Du musst mit einem Bußgeld rechnen und kannst schlimmstenfalls sogar dazu aufgefordert werden, die Grillkota zurückzubauen.

Baugenehmigung für Grillkota – alles was in Österreich Recht und Gesetz ist
Wer seine Grillkota in Österreich aufstellen möchte, muss sich mit dem Baurecht des jeweiligen Bundeslandes auseinandersetzen, das den Bau regelt. Die Bauordnungen der Länder variieren.

Baugenehmigung für Grillkota – alles was in der Schweiz Recht und Gesetz ist
Für den Bau einer Grillkota in der Schweiz gilt zunächst das Baurecht, das auf Bundesebene den gesetzlichen Rahmen bildet. Maßgeblich für dein Bauvorhaben sind jedoch die Baugesetze der einzelnen Kantone und die Vorschriften der jeweiligen Gemeinde, in der deine Grillkota errichtet werden soll.
Sammlungen der Schweizer Baugesetzestexte, aufgeschlüsselt nach den Kantonen, findest du im Internet.
Als Faustregel kannst du dir merken, dass du für deine Grillkota, also ein Gartenhaus mit fester Feuerstelle, in der Regel immer eine Genehmigung brauchst. Die bekommst du von dem für dich zuständigen Bauamt. Das hat im Zweifel immer das letzte Wort, insbesondere was die Ausgestaltung deiner Grillkota betrifft: Diese muss ins typische bauliche Ortsbild passen.

Auch das Nachbarschaftsrecht greift beim Bau einer Grillkota
Wir konnten alle Fragen zum Baurecht für dein Grillkota-Bauvorhaben klären? Prima. Dann wollen wir jetzt noch über das Nachbarschaftsrecht sprechen. Schließlich wird der Großteil seine Grillkota auf einem Grundstück errichten wollen, das direkt an ein oder mehreren Nachbarschaftsgrundstücken grenzt.
Im Sinne einer friedlichen Nachbarschaft solltest du deine Nachbarn von vornherein über dein Bauvorhaben informieren und möglichst deren Zustimmung einholen. Das beugt späterem Nachbarschaftsstreit vor und zeugt von einem vertrauensvollen Verhältnis.
Unser Tipp: Zeigen sich deine Nachbarn eher abgeneigt, kannst du versuchen, ihnen die Grillkota schmackhaft zu machen, indem du mit einer Einladung zum gemeinsamen Grillvergnügen winkst oder ihnen eine zeitweise Überlassung deiner Grillkota anbietest. Die in Aussicht gestellte Teilhabe an der Grillkota macht dich und deine Nachbarn zu Verbündeten und bestenfalls zu Nachbarn, die das Bauwerk gemeinsam errichten, um es anschließend auch gemeinsam zu nutzen.
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Titelbild: ©Gartenhaus.com
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