Darf ich das? Alle Infos zur Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen in der Schweiz

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Sie möchten eine Terrassenüberdachung auf Ihrem Grundstück erbauen. Doch brauchen Sie dafür eine Baugenehmigung? Wir klären auf, wie die Gesetzeslage in der Schweiz ist.

Faktoren für eine Baugenehmigung

Terrassenüberachungen bedürfen meist einer Baugenehmigung - selbst wenn es eine einfache Überdachung ist. Denn dabei handelt es sich oftmals um eine Umbau- oder Ausbaumaßnahme an einem bereits bestehenden Gebäude. Schon allein deswegen sollten Sie sich vorab bei Ihrem zuständigen Bauamt beraten lassen. Doch auch für freistehende Terrassenüberdachungen kann in bestimmten Fällen eine Gehnehmigung erforderlich sein.

Folgende Faktoren sind bei der Terrassenüberdachungs-Baugehnehmigung von Bedeutung:

  • Kanton bzw. Region, in der Sie leben (ggf. sogar die genaue Stadt)
  • ggf. der Bebauungsplan
  • Größe/Maße der Terrassenüberdachung

Zur Info: Das Material der Überdachung und auch des Daches sind hingegen nicht von Bedeutung.

Unterschiede von Kanton zu Kanton

Da sich die Regelungen bezüglich einer Terrassenüberdachung Baugenehmigung nicht nur von Kanton zu Kanton, sondern teils sogar von Stadt zu Stadt unterscheiden können, empfehlen wir sich persönlich bei Ihrem zuständigen Bauamt beraten zu lassen.

Einen ersten Aufschluss darüber, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen, können Sie den Landesbauordnungen der einzelnen Kantone entnehmen. Sollte Ihre Terrassenüberdachung die darin vorgegebenen Höchstmaße überschreiten, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Diese Information ersetzt aber keinesfalls das Gespräch beim Amt!

Der Bebauungsplan

Der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde regelt die bauliche Entwicklung und Ausführung in Ihrem Einzugsgebiet. Er ist Teil der Gemeinde- und Städteentwicklung und muss, wenn vorhanden, auch bei Bauvorhaben wie Terrassenüberdachungen beachtet werden.

Für den Fall, dass kein Bebauungsplan existiert, gilt das Baugesetzbuch auf Kantonebene!

Vorschriften der Landesbauordnung

Sie müssen zudem immer die Vorschriften Ihrer jeweiligen Landesbauordnung einhalten:

  • Abstandsflächen
  • Statische Anforderungen
  • Brandschutz
  • Zugelassene Baustoffe

Terrassenüberdachung Baugenehmigung: Formulare

Wenn Ihr Bauvorhaben einen Bauantrag benötigt, gibt es einige Formulare, die Sie beziehungsweise ggf. ein Architekt/Bauingenieur einreichen müssen. In vielen Kantonen muss ein Bauantrag sogar von einer qualifizierten Person (Architekt, Bauingenieur) unterschrieben werden.

Die folgende Liste stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Informieren Sie sich deshalb frühzeitig, welche zusätzlichen Dokumente Sie für Ihre Beantragung noch zusätzlich benötigen.

Übersicht der benötigten Formulare:

  • Bauantragsformular
  • Baubeschreibung und Übersicht über die Herstellungskosten
  • Bauzeichnung mit Grundriss, Schnitten und Ansichten
  • Statik
  • Einfacher Lageplan des Baugrundstücks vom Katasteramt
  • Baugenehmigungsverfahren mit Unterschrift des Entwurfsverfassers (Architekt oder Bauingenieur)
  • Baugenehmigungsverfahren für die Statik mit Unterschrift des Ausstellers der Statik

Unser Tipp: Bei der Einhaltung der gesetzlichen Richtlinien wird es schnell sehr kompliziert und undurchschaubar. Sie können Fachleute, wie Architekten oder Ingenieure hinzuziehen, die alle Fragen der Genehmigung für Sie klären. 

Zum Schluss: Sprechen Sie mit den Nachbarn

Um spätere Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden, sollten Sie das Bauvorhaben so früh wie möglich mit Ihren Nachbarn absprechen.

Terrassenüberdachungen in der Schweiz: So gehen Sie am besten vor

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Titelbild: ©iStock/filmfoto; Beitragsbild: ©GartenHaus GmbH

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